Kosten & Kostenübernahme von Augenlaseroperationen
Wann übernehmen Krankenkassen Augenlaser-Kosten?
Die Auswahl an Brillengestellen ist riesig, für jedes Alter und jeden Geschmack gibt es das passende Modell. Dennoch ist der Traum vieler Kurz- und Weitsichtiger ein Leben ohne Brille. Die refraktive Chirurgie lässt diese Träume in Erfüllung gehen. Unter diesem Begriff werden alle Augenoperationen zusammengefasst, die eine Brille oder Kontaktlinsen ersetzen sollen. Die populärste Methode ist dabei LASIK (Laser In Situ Keratomileusis). Bei dieser Methode wird eine dünne Lamelle inklusive des schmerzempfindlichen Epithels von der Hornhaut gelöst. Auf dem darunterliegenden Gewebe wird dann die Korrektur vorgenommen. Vorteil dieser Methode ist, dass die Patienten sofort scharfe Sicht haben und die ganze Operation schmerzfrei ist. Aber wie bei jeder OP gibt es auch bei dieser ein Restrisiko.
Die Preise für eine Laserbehandlung mit der LASIK-Methode beginnen bei unter 1.000 Euro pro Auge. Meistens belaufen sich die Gesamtkosten aber auf 4.000 bis 5.000 Euro für die Behandlung beider Augen, besonders, wenn ein spezielles Augenlaserzentrum mit den dazugehörigen erfahrenen und kompetenen Chirurgen aufgesucht werden. Hinzu kommen ggf. noch spezielle Vor- und Nachbehandlungen.
Eine Augenkorrektur stellt für viele eine hohe finanzielle Belastung dar, weil die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in den meisten Fällen nicht übernehmen. Bei den privaten Krankenkassen kann man über eine Kostenübernahme ggf. verhandeln, denn diese Versicherungen bezahlen häufig auch die Kosten für Brille und Kontaktlinsen, abhängig vom individuellen Tarif und Vertrag. Die gesetzlichen Krankenkassen stufen eine Augenlaserkorrektur als eine kosmetische Behandlung ein und nehmen sie daher nicht in ihren Leistungskatalog auf. Die Kosten werden auch dann nicht übernommen, wenn eine Unverträglichkeit in Bezug auf Brillen und Kontaktlinsen besteht. In wenigen Fällen wird zumindest ein Teil der Kosten übernommen, wenn ein Patient die Notwendigkeit einer Augenkorrektur durch mehrere ärztliche Gutachten nachweisen kann.
Zusätzlich zu den Kosten für die Operation selbst kommen noch weitere für die Vor- und Nachuntersuchungen hinzu. Vor der Operation muss der Arzt feststellen, ob eine Laserkorrektur überhaupt möglich ist und welche Methode angewendet werden kann. Auch die Kosten für diese Untersuchungen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Manche Patienten lassen sich ihre Fehlsichtigkeit im Ausland weglasern, in der Hoffnung, Behandlungskosten zu sparen. Die meisten befürchten jedoch ein höheres Risiko einer Operation.